Wegefähigkeit – erklärt von der VdK-Rechtsexpertin

Habt ihr schon einmal etwas von der „Wegefähigkeit“ gehört? Diese ist relevant in Zusammenhang mit Renten-Angelegenheit, konkret mit der Erwerbsminderungsrente. Die Wegefähigkeit bedeutet, dass der Versicherte viermal 500 Meter zurücklegen kann oder zweimal am Tag durch öffentliche Verkehrsmittel den Arbeitsplatz erreichen kann. VdK-Rechtsexperin Elahe Jafari-Neshat vom VdK NRW erklärt im Video, was das genau bedeutet und was es für euch als Betroffene bedeutet.

13.06.2023 05:23