Intensivpflegegesetz im Bundestag

Ein Gesetz zur Intensivpflege ist heute Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Der Entwurf schränkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ein, die auf Intensivpflege angewiesen sind. Wir finden: Die Betroffenen sollen selber entscheiden, ob sie zuhause oder in einer Einrichtung versorgt werden. Der VdK fordert Korrekturen. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu: „Niemand darf gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden.“

17.06.2020 00:40
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