Rentensplitting: Was versteht man darunter?

Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner können Rentenansprüche, die sie erworben haben, zu gleichen Teilen aufteilen. Der Partner mit den höheren Rentenansprüchen gibt also einen Teil seiner Ansprüche an den Partner ab. Diese Regelung nennt sich Rentensplitting. Wir zeigen Ihnen unter welchen Bedingungen das Splitting möglich und sinnvoll ist.

15.04.2019 02:20
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