» 2018 » Oktober

Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. „Zwingende medizinische Gründe“ müssen vorliegen, damit die gesetzliche Krankenversicherung eine Fahrt zur Behandlung bezahlt. Entscheiden muss der Arzt, der dann die Fahrt verordnet. Besondere Regelungen gibt es für Menschen mit Behinderungen oder einem Pflegegrad – oder wenn es schlicht um Leben und Tod geht.

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