» Miete

Wer in Folge der Corona-Krise Einkommensverluste erleidet und deshalb seine Miete nicht mehr bezahlen kann, soll nach dem Wunsch der Bundesregierung geschützt werden. Die Regelung betrifft sowohl Mieter*innen von Wohnraum als auch Gewerbemieter*innen.

Keine Kündigung wegen Mietrückständen

00:43 31.03.2020

Wohnen ist ein Menschenrecht für alle

03:51 16.03.2020