» Intensivpflege

Ein Gesetz zur Intensivpflege ist heute Thema im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Der Entwurf schränkt die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung ein, die auf Intensivpflege angewiesen sind. Wir finden: Die Betroffenen sollen selber entscheiden, ob sie zuhause oder in einer Einrichtung versorgt werden. Der VdK fordert Korrekturen. VdK-Präsidentin Verena Bentele dazu: „Niemand darf gegen seinen Willen in eine stationäre Einrichtung eingewiesen werden.“

Intensivpflegegesetz im Bundestag

00:40 17.06.2020