Das Notvertretungsrecht – ein Ausweg mit Risiken

Ein Mensch liegt auf der Intensivstation und kann nicht mehr sagen, wie er nun weiter behandelt werden möchte. Künstliche Beatmung, künstliche Ernährung – wer trifft jetzt die Entscheidung? Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gibt es seit Januar 2023 ein Notvertretungsrecht. Das gilt für den Fall, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden ist. Auch ohne Bevollmächtigung kann jetzt meine Partnerin, mein Partner für mich entscheiden. Aber will ich das überhaupt?

20.03.2023 04:04