Mehr Rechte für Opfer von Terror und Gewalt
Gewaltopfern soll in Zukunft schneller und unbürokratischer geholfen werden. Dazu wird das Soziale Entschädigungsrecht grundlegend reformiert. Der Sozialverband VdK hat hierbei intensiv mitgewirkt, Ende November wurde die Reform im Bundestag verabschiedet. Höhere Entschädigungsleistungen und mehr Teilhabe soll es geben und vor allem: Die Entschädigungsleistungen werden nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.