Anerkennung pflegender RentnerInnen

Mehr als die Hälfte der Pflegebedürftigen in Deutschland wird durch Angehörige gepflegt. Rund 70 Prozent der pflegenden Personen sind Frauen, jede Dritte davon ist bereits im Rentenalter. Derzeit erhalten pflegende Personen für ihre Pflegearbeit bis zu einem Entgeltpunkt für ihre Rente. Sie können dadurch ihre Rente aufbessern. Dies gilt jedoch nicht für Pflegende, die bereits verrentet sind. Für den Sozialverband VdK steht fest: Pflegende Rentnerinnen und Rentner müssen genauso viele Entgeltpunkte für ihre Rente gutgeschrieben bekommen, wie es bei nicht verrenteten Pflegepersonen der Fall ist. Eine Reduzierung der Altersrente darf dafür keine Voraussetzung sein.

06.04.2020 01:45
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