Keine Kündigung wegen Mietrückständen

Wer in Folge der Corona-Krise Einkommensverluste erleidet und deshalb seine Miete nicht mehr bezahlen kann, soll nach dem Wunsch der Bundesregierung geschützt werden. Die Regelung betrifft sowohl Mieter*innen von Wohnraum als auch Gewerbemieter*innen.

31.03.2020 00:43
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