Keine Kündigung wegen Mietrückständen
Wer in Folge der Corona-Krise Einkommensverluste erleidet und deshalb seine Miete nicht mehr bezahlen kann, soll nach dem Wunsch der Bundesregierung geschützt werden. Die Regelung betrifft sowohl Mieter*innen von Wohnraum als auch Gewerbemieter*innen.