Die Pflicht zum Elternunterhalt wird begrenzt

Viele Menschen müssen künftig nicht mehr für die Pflege ihrer Eltern aufkommen. Dies hat der Bundesrat mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen, welches ab dem 1.1.2020 in Kraft getreten ist. Für den Sozialverband VdK ist das ein großer Erfolg, denn er hat sich intensiv für eine Entlastung der Angehörigen von Pflegebedürftigen und von Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Für seine zwei Millionen Mitglieder stellt das neue Gesetz eine deutliche Entlastung dar.

27.01.2020 02:10
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