Rente aus dem Ausland
Wer längere Zeit oder auch nur vorübergehend im Ausland gearbeitet hat, hat unter Umständen auch einen Rentenanspruch daraus erworben. Und: Auch die Arbeitsjahre im Ausland zählen zur Wartezeit – also der Mindestzeit an Versicherungsjahren bei der Rente – dazu. Es lohnt sich also, sich hierüber mal mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger zu unterhalten. Und der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder natürlich auch in diesen Fragen. Wenn Sie bereits Rente aus dem Ausland erhalten, denken Sie dran: Auch auf diese Rente werden in Deutschland Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erhoben.