Pflegepersonenzeit – die Elternzeit für pflegende Angehörige

Im Job eine Pause einlegen und sich stattdessen zu Hause ums Kind kümmern – die Elternzeit ist für junge Familien längst nicht mehr wegzudenken. Wie sollten sie auch sonst Beruf und Kind unter einen Hut bringen?

Wer zu Hause einen Menschen pflegen muss, steht vor demselben Problem, doch für ihn gibt es bisher nur Ja-Aber-Unterstützungen: Freistellung von der Arbeit – ja, aber nur in größeren Betrieben. Geld zum Leben – ja, aber nur als zinsloser Kredit. Der Sozialverband VdK sagt: Auch pflegende Angehörige müssen ein Anrecht haben auf eine Art Elternzeit – die Pflegepersonenzeit.

11.03.2019 04:06
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