Ratgeber: Vorsorgevollmacht

Manchmal kann alles ganz schnell gehen und plötzlich sind wir nicht mehr in der Lage, unseren Willen zu äußern. Wenn wir vorher niemanden dazu bevollmächtigt haben, für uns entscheiden zu dürfen, wird im Ernstfall vom Amtsgericht ein gesetzlicher Betreuer bestimmt. Und das kann dann auch eine fremde Person sein.  Um dieser Situation vorzubeugen ist es für jeden ratsam, eine sogenannte Vorsorgevollmacht abzuschließen. Aber aufgepasst: Eine Vorsorgevollmacht ist nicht dasselbe wie eine Patientenverfügung.

12.03.2018 04:51
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