Ratgeber Rente: Die Rente für langjährig und besonders langjährig Versicherte
In der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung unterscheidet man zwischen drei grundsätzlichen Rentenarten: Der Altersrente, der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und der Rente wegen Todes oder auch Hinterbliebenenrente. Die Altersrente teilt sich in verschiedene Formen auf. Wir widmen uns heute der Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte.