Das „Budget für Arbeit“ – Sprungbrett in den ersten Arbeitsmarkt

Das „Budget für Arbeit“ gibt es als Leistung des Bundesteilhabegesetzes seit Januar in ganz Deutschland. Es soll Menschen mit Behinderungen eine Alternative zur Werkstattarbeit ermöglichen. Einen Teil des Budgets bekommt der neue Arbeitgeber als sogenannten Minderleistungsausgleich. Mit dem anderen Teil des Budgets wird der Beschäftigte an seinem neuen Arbeitsplatz unterstützt. So auch Maximilian Schwietzer, der seit vier Jahren bei einem IT-Dienstleister im Hamburger Stadtteil Rothenburgsort arbeitet.

30.07.2018 06:30
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