Nach der Krankheit zurück in den Beruf – das Übergangsgeld

Wovon lebe ich eigentlich, wenn ich zum Beispiel durch eine Krankheit mit anschließender Rehabilitation länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bin? Mein Arbeitgeber ist dann ja nicht mehr verpflichtet, mein Gehalt weiter zu bezahlen. Dafür gibt es bei Arbeitnehmern im Normalfall ein Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Wie ist das aber bei Selbständigen oder bei Menschen, die vor ihrer Erkrankung arbeitslos waren? Und bei Menschen mit Behinderungen? Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall? Antworten auf all diese Fragen in unserem Beitrag.

11.06.2018 3:09
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