Ratgeber: Betreuungsverfügung
Neben der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht gehört die sogenannte Beetreuungsverfügung zu den drei Vorsorgedokumenten. Doch was genau ist eine Betreuungsverfügung?
Wenn Sie durch einen Unfall oder eine plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sind und vorher keine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, wird ihnen vom Betreuungsgericht ein gesetzlicher Betreuer an die Seite gestellt. Dieser kann dann, sofern vom Gericht dazu beauftragt, ihre Interessen im finanziellen, gesundheitlichen oder juristischen Bereich vertreten. In einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht ihre Vorstellungen und Wünsche mitteilen. Das macht es ihrem Betreuer leichter, in ihrem Interesse zu handeln.