» 2018 » März

Menschen mit Behinderung und chronischer Krankheit haben im Studium Anspruch auf individuelle Nachteilsausgleiche. Das reicht von besonderen Regelungen zur Immatrikulation bei Härtefällen über individuelle Prüfungsbedingungen, Möglichkeiten der Studienassistenz bis zu speziellen Regelungen beim Bafög. Allein der Schwerbehindertenausweis genügt hier allerdings meist nicht, die verminderte Studierfähigkeit muss durch Atteste nachgewiesen werden. Beim Behindertenbeauftragten der Hochschule kann man sich hierzu beraten lassen, viele Hochschulen bieten diese Beratung inzwischen auch als Online-Chat an.26

Studium ohne Nachteile

05:00 26.03.2018

Serie Nachteilsausgleiche: Der Grad der Behinderung (GdB)

03:24 19.03.2018

Ratgeber: Vorsorgevollmacht

04:51 12.03.2018

Rentenversicherung: Rentenauskunft und -information

05:24 05.03.2018