Was mir bleibt – Die Hinterbliebenenrente
Der Tod des Lebenspartners ist für die meisten von uns der wohl tiefste Einschnitt im eigenen Leben. Oft ist er auch ein existentieller Einschnitt – nämlich dann, wenn der Partner der Hauptverdiener gewesen ist. Als Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner steht Ihnen nun ein Teil der Altersrente des Verstorbenen zu – die Hinterbliebenenrente. Aber wie hoch ist Ihr Anteil? In unserem Beitrag beleuchten wir die verschiedenen Varianten. Eine tröstliche Nachricht aber gleich jetzt: In den ersten drei Monaten nach dem Tod Ihres Partners erhalten Sie seine volle Altersrente, auch Ihr eigenes Einkommen wird zunächst einmal nicht angerechnet.