» 2017 » Dezember

Um die Belastung der Atemluft zu senken, wurde vor zehn Jahren in den meisten deutschen Großstädten eine Umweltplakette eingeführt. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Bestimmte Fahrzeuge dürfen auch ohne Plakette in die Stadt, darunter Autofahrer mit einer Schwerbehinderung – allerdings nur, wenn sie die Kennzeichen aG – außergewöhnlich Gehbehindert, H – Hilfebedürftig oder Bl – Blind im Schwerbehindertenausweis stehen haben. Wenn sie in die Stadt fahren, müssen sie dann statt der Plakette einfach ihren Behindertenparkausweis ins Fahrzeug legen. Und sollte die blaue Plakette für Dieselfahrzeuge Wirklichkeit werden, fordert der Sozialverband VdK jetzt schon eine Sonderregelung für Menschen mit Schwerbehinderung.

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