Ratgeber ‚Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung‘ (UT)

Wenn Sie im Alter mit ihrem Einkommen gerade mal so über 820 Euro liegen, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie nicht die Grundsicherung im Alter beantragen können. Auch wer dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, hat diesen Anspruch. Oft schickt die Rentenversicherung auch gleich den Antrag auf Grundsicherung mit dem Rentenbescheid mit, wenn vermutet wird, dass der Empfänger dafür in Frage kommt. Denn auch wenn Sie eine kleine Rente erhalten, kann es sein, dass Sie darüber hinaus die Grundsicherung benötigen. Scheuen Sie sich also nicht, den Antrag zu stellen.
Unser Ratgeber zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

16.10.2017 04:07
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