Entlassmanagement – wie es nach dem Krankenhaus weitergeht

Wird man aus dem Krankenhaus entlassen, stellt sich oft die Frage, wie es Zuhause mit der Versorgung weitergehen soll. Dafür gibt es in Deutschland das sogenannte „Krankenhaus-Entlassmanagement“: Damit sollen bisherige Versorgungslücken beim Übergang vom Krankenhaus nach Hause oder in die Kurzzeitpflege geschlossen werden.
Im letzten Jahr hat der Gesetzgeber deshalb – unter anderem auch auf Forderung des Sozialverbands VdK – mit dem „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ den Leistungsanspruch der Versicherten auf Versorgungsmanagement im Sozialgesetzbuch V (§ 11 Abs. 4) festgehalten.
Erstmals kann ein Patient seine Forderungen so auch gegenüber der Krankenkasse geltend machen und Krankenhäuser haben die Möglichkeit, Krankschreibungen auszustellen und Medikamente für eine Woche nach der Entlassung zu verschreiben.

29.08.16 04:42