» 2017 » Mai

Pflege in den eigenen vier Wänden – die meisten Betroffenen wünschen sich das. Doch dazu muss das eigene Zuhause häufig erst barrierefrei umgerüstet werden. Ob Treppenlift oder rollstuhlgerechte Dusche, Rampen oder rutschhemmende Bodenbeläge – die Pflegekasse bezuschusst solche Maßnahmen. Und nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes vom Januar 2017 übernimmt sie in bestimmten Fällen auch Reparaturkosten, nämlich dann, wenn der Zuschussbetrag von 4000 Euro pro Pflegebedürftigem noch nicht ausgeschöpft wurde. Informationen zu diesem Thema sehen Sie hier im letzten Teil unserer Serie über Pflegeleistungen.

Serie Pflegeleistungen 5: Barrierefreier Umbau

03:43 22.05.2017

Serie Pflegeleistungen 5: Barrierefreier Umbau (UT)

03:43 22.05.2017

Serie Pflegeleistungen 4: Tages- und Nachtpflege

03:28 15.05.2017

Serie Pflegeleistungen 4: Tages- und Nachtpflege (UT)

03:28 15.05.2017