Mehr Inklusion? – Neues vom Bundesteilhabegesetz

Nun ist es also da, das Bundesteilhabegesetz, das eigentlich kein Gesetz ist, sondern eher ein Paket von Änderungen an den bestehenden Sozialgesetzen. Seit Jahresbeginn gelten neue Freibeträge bei der Eingliederungshilfe, es soll mehr Wahlfreiheit für Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben geben. Mitarbeiter in Behindertenwerkstätten erhalten mehr Rechte und auch beim Leben mit Assistenz gibt es Neuerungen. Die Stimmung ist gemischt bei denen, um die es geht. Einerseits herrscht Erleichterung, dass auf den letzten Metern doch noch einiges von dem ins neue Gesetz hineinkam, was die Betroffenen gefordert hatten. Andererseits gibt es Kritik: Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes bleibe immer noch mehr Fürsorge als echte Teilhabe.

23.01.2017 05:41
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